Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kormoran GmbH

Rheinstraße 2, 65760 Eschborn

Vorbemerkung

Eine vom Gast veranlasste und vom Vermieter angenommene Buchung begründet zwischen beiden Vertragspartnern ein Vertragsverhältnis, den so genannten Mietvertrag.

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

  1. Die Buchung des Kunden wird durch den Mietvertrag des Vermieters angenommen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Kunden zustande.
  2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber  zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate, soweit nicht der Vermieter wegen Vorsatz haftet oder zwingende unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Vermieters auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben.
  4. Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Wohnungen, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
  5. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  6. Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Vermieters nur mit unstreitigen oder mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück und ist keine anderweitige Vermietung möglich, müssen bis 30 Tage vor Mietbeginn 25 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlt werden. Vom 31. Tag sowie bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Mietbeginn sind 80% des Mietpreises fällig. Unabhängig davon ist eine Bearbeitungspauschale i. H. v. 25,00 Euro zu entrichten. Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

V. Rücktritt des Vermieters

  1. Der Vermieter sendet dem Kunden einen Mietvertrag über seinen Buchungswunsch zu. Bis zur Unterzeichnung des Vertrages hält der Vermieter sich 7 Tage an die Reservierung gebunden. Danach ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der reservierten Ferienwohnung vorliegen.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Der Vermieter muss den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis setzen.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Wohnungen.
  2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Ferienwohnungsbezug nicht vor 16.00 Uhr des Anreisetages möglich.
  3. Die bereit gestellte Wohnung ist am Anreisetag bis 18.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt kann sie vom Vermieter anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Vermieter zuvor späteres Eintreffen mitgeteilt.
  4. Die Rückgabe der Ferienwohnung muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr erfolgen. Wird die jeweilige Rückgabezeit überschritten, ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Mietzahlung vom Kunden zu verlangen.

VII. Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine vertraglichen Verpflichtungen des Vermieters. Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Gelände die StVO.

VIII. Sonstiges

  1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnungsanmietung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Ferienwohnung.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt automatisch eine, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 25.10.2016

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